Unsere Leistungen

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Wir bieten neben der Langzeitpflege auch Kurzzeit-Aufenthalte schon ab einem Tag, nach einer OP oder zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.

 

Jeder Pflegebedürftige hat ein Anrecht auf Kurzzeitpflege, und zwar bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr welche auch in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden können. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegeleistungen bis zu einem Betrag von 1.612,00 Euro. Der Antrag auf Kurzzeitpflege muss zuvor bei der Pflegekasse gestellt werden. Zusätzlich zur Kurzzeitpflege stehen Ihnen bis zu 28 Tage Verhinderungspflege zu, wenn Sie Ihren Angehörigen aus gesundheitlichen Gründen nicht pflegen können.

 

Voraussetzung: Ihr Angehöriger wird bereits seit mindestens sechs Monaten mit einem Pflegegrad in der häuslichen Pflege versorgt.

Gemeinsam

nie einsam.